Wiedererwerb Nach Verlust

AUFGEPASST!! Falls Sie früher Deutscher Staatsangehöriger WAREN und nun die US-Staatsangehörigkeit* haben:

Hier gelten für Halter einer Staatsangehörigkeit ausserhalb der EU / EEA besondere Regelungen!

Es gibt besondere Bestimmungen zur Beibehaltung bzw. dem Wiedererlangen der Deutschen Staatsbürgerschaft, (z.B. nach Verlust). Wenn ein Deutscher Staatsbürger eine weitere Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung annimmt, und diese durch ein Land AUSSERHALB der EU / EEA erfolgt, VERLIERT man bei der Annahme dieser mit sofortiger Wirkung die deutsche Staatsangehörigkeit, sofern man zuvor keine Beibehaltung beantragt und erhalten hat.

konkretes BEISPIEL:   Deutscher Staatsbürger “Max Mustermann” lebt seit Jahren anhand von Daueraufenthalt im Ausland, — beispielsweise in den USA, in Kanada, Australien, Neuseeland, usw. — , und stellt dann einen Antrag um die jeweilige zweite Staatsangehörigkeit zu erlangen. Ein Antrag auf Beibehaltung der Deutschen Staatsangehörigkeit über das Bunderverwaltungsamt in Köln (BVA) wäre notwendig um zu gewährleisten, dass Mustermann seine bisherige deutsche Staatsbürgerschaft auch weiterhin NACH der Einbürgerung im Fremdland bestehen bleibt!

Seit geraumer Zeit besteht für „ehemalige Deutsche“, welche durch Einbürgerung versehentlich die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben (Antrag zur Beibehaltung versäumt), die Möglichkeit diese wieder zu erlangen.

Der Prozess der Beantragung des Wiedererwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit nach Verlust kann je nach individuellen Umständen unterschiedlich sein. Im Allgemeinen gibt es jedoch konkrete Schritte und Anforderungen, die im Antragsverfahren zu beachten sind:

  1. Überprüfung der Voraussetzungen: Zunächst müssen Sie sicherstellen, dass Sie die Voraussetzungen für den Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllen. Dies kann je nach individuellem Fall unterschiedlich sein, aber typische Gründe für den Verlust der Staatsangehörigkeit sind z.B. die Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit oder der freiwillige Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit.
  2. Sammeln der erforderlichen Unterlagen: Um den Antrag auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit stellen zu können, müssen Sie bestimmte Dokumente und Nachweise vorlegen. Dies kann beispielsweise Ihren aktuellen Reisepass, Geburtsurkunde, Nachweise über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, Nachweise über Ihren Aufenthalt in Deutschland oder andere erforderliche Unterlagen umfassen. Die genauen Anforderungen variieren je nach Fall, daher ist es wichtig, die spezifischen Anforderungen bei den zuständigen Behörden zu erfragen.
  3. Antragsstellung: Sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen gesammelt haben, müssen Sie den Antrag auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit stellen. Dies erfolgt normalerweise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, wie beispielsweise einer deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat. Es ist wichtig, den Antrag vollständig auszufüllen und alle erforderlichen Unterlagen beizufügen, um Verzögerungen im Antragsverfahren zu vermeiden.
  4. Überprüfung des Antrags: Nachdem Ihr Antrag eingereicht wurde, wird er von den zuständigen Behörden überprüft. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Behörden die eingereichten Dokumente und Nachweise sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  5. Entscheidung und Benachrichtigung: Sobald die Überprüfung abgeschlossen ist, wird über Ihren Antrag auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit entschieden. Sie erhalten in der Regel eine schriftliche Benachrichtigung über die Entscheidung. Bei einer positiven Entscheidung können Sie weitere Anweisungen zur Beantragung eines deutschen Reisepasses oder Personalausweises erhalten.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Beschreibung des Prozesses ist und dass die genauen Schritte und Anforderungen von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Es ist immer ratsam, genaue Informationen zu erhalten und Unterstützung während des Antragsverfahrens zu erhalten.

Gerne unterstütze ich ich Sie bei der Beantragung des Wiedererwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit /-bürgerschaft, nach Verlust derer.

Gerne erhalten Sie dazu auf Anfrage weitere werthaltige Informationen.

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* Anmerkung: Diese Regelung bzgl. der Notwendigkeit einer Beibehaltung bzw. des Wiedererwerbs nach Verlust (ohne Beibehaltung) gilt nicht nur fuer die USA, sondern betrifft quasi “alle” Einbürgerungen in Ländern AUSSERHALB der E.U. / E.E.A. (z.B. Canada, Australien, Neuseeland, Brasilien, etc.)

Stand: Juli 2024