Verlust und Wiedererwerb der Deutschen Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung in einem Nicht-EU-/EWR-Staat
Was Sie wissen sollten – und wie ich Sie unterstützen kann
⚠️ Wichtiger Hinweis für ehemalige deutsche Staatsangehörige, die die US-amerikanische Staatsbürgerschaft* (oder eine andere Drittstaatsangehörigkeit) erworben haben:
Wenn Sie früher deutscher Staatsbürger waren und durch Einbürgerung in einem Nicht-EU-/EWR-Staat (wie z. B. den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Brasilien usw.) eine neue Staatsbürgerschaft angenommen haben, könnten Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren haben – sofern Sie nicht vorher eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt und erhalten haben.
Was bedeutet das konkret?
Beispiel:
Max Mustermann, deutscher Staatsangehöriger, lebt seit Jahren in den USA mit Daueraufenthalt. Er beantragt die US-Staatsbürgerschaft – jedoch ohne vorher einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln zu stellen.
Folge:
Mit dem Akt der Einbürgerung in den USA verliert Max automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit – kraft Gesetzes.
✅ Was können Sie tun, wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben?
In vielen Fällen besteht die Möglichkeit des Wiedererwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft – auch dann, wenn der Verlust bereits vor längerer Zeit eingetreten ist.
📋 Ablauf des Wiedererwerbsverfahrens
Der Antrag auf Wiedererwerb ist ein förmliches Verfahren. Ich begleite Sie professionell durch alle Phasen:
1. Voraussetzungen prüfen
Zunächst prüfen wir gemeinsam, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Häufige Gründe für den Verlust waren:
- Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit ohne Beibehaltungsgenehmigung,
- freiwilliger Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit.
2. Erforderliche Unterlagen zusammenstellen
Je nach Fall benötigen Sie z. B.:
- Ihren aktuellen Reisepass,
- Ihre Geburtsurkunde,
- Nachweise über den früheren Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit,
- Urkunden zur Einbürgerung in das Drittland,
- ggf. Nachweise über früheren Aufenthalt in Deutschland oder familiäre Bindungen.
Die genauen Anforderungen können variieren – ich unterstütze Sie bei der sorgfältigen und vollständigen Dokumentation.
3. Antragstellung
Der Antrag wird in der Regel bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) gestellt. Eine sorgfältige und vollständige Antragstellung ist entscheidend, um Verzögerungen zu vermeiden.
4. Prüfung durch die Behörden
Nach Einreichung wird Ihr Antrag vom Bundesverwaltungsamt bzw. der zuständigen Stelle geprüft. Dies kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, da die Unterlagen gründlich bewertet werden.
5. Entscheidung & weitere Schritte
Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie eine Bestätigung über den Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Anschließend können Sie z. B. die Ausstellung eines deutschen Reisepasses oder Personalausweises beantragen.
💼 Wie ich Ihnen helfen kann
Als erfahrener, zweisprachiger (Deutsch/Englisch) Anwalt für US-Einwanderungsrecht mit fundierten Kenntnissen im internationalen Staatsangehörigkeitsrecht unterstütze ich Sie:
- bei der strategischen Vorbereitung Ihres Wiedererwerbsantrags,
- bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen,
- bei der Kommunikation mit den deutschen Behörden, und
- bei der vertretungsweisen Antragstellung über die zuständigen Auslandsvertretungen.
📩 Fordern Sie jetzt weitere Informationen an. Ich stelle Ihnen gerne eine maßgeschneiderte Einschätzung zu Ihrem persönlichen Fall zur Verfügung – vertraulich und kompetent.
*Hinweis:
Die Notwendigkeit einer Beibehaltungsgenehmigung bzw. das Risiko eines automatischen Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit betrifft grundsätzlich alle Einbürgerungen in Drittstaaten außerhalb der EU / EWR, darunter u. a. die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Brasilien und viele andere.*
Stand: März 2025.