Beibehaltungsgenehmigung

UPDATE: Neues Gesetz zur Erleichterung der doppelten Staatsangehörigkeit? 

Über den seit dem 19. Mai 2023 vorliegenden Entwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts hatte der Bundestag am Anfang des Jahres (Mitte Januar 2024) positiv abgestimmt:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-staatsangehoerigkeitsrecht-986286

Ein Bestandteil dieser Gesetzesreform ist die Erleichterung der doppelten Staatsbürgerschaft. In dem Zusammenhang erwähnt der Entwurf eine generelle Zulassung von “Mehrstaatigkeit”. 

Was sagt der Gesetzesentwurf in Bezug auf die Beibehaltungsgenehmigung ? Zumindest nach dem Entwurf soll der §25 des Staatsangehörigkeitsgesetzes aufgehoben werden. Damit wäre die Beibehaltungsgenehmigung bei Annahme einer weiteren Staatsbürgerschaft (ausserhalb der E.U.) nicht mehr notwendig. 

Das neue Gesetz wurde Ende Juni 2024 rechtskräftig und trat somit in Kraft.

(Stand: Juli 2024)

AUFGEPASST!! Falls Sie [noch] Deutscher Staatsangehöriger sind und die GREENCARD haben:

Hier gelten für GREENCARD-Halter besondere Regelungen!

Es gibt besondere Bestimmungen zur Beibehaltung bzw. dem Wiedererlangen der Deutschen Staatsbürgerschaft, (z.B. nach Verlust).


Gerne unterstütze ich ich Sie bei der Beantragung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit /-bürgerschaft, wenn Sie parallel auch die US-Staatsangehörigkeit (durch sog. “Naturalization”) beantragen wollen, ohne dabei zu riskieren, die „Deutsche“ zu VERLIEREN.*

Sollten Sie es versäumen, einen Antrag zur Beibehaltung einzureichen, und die Beibehaltungsurkunde vom Bundesverwaltungsamt (“BVA”) zu bekommen, bevor Sie eine Zweitstaatsbürgerschaft ausserhalb der E.U. angenommen haben, werden Sie zeitgleich die Deutsche automatisch verlieren, und müssten dann einen separaten Rechtsvorgang des “Wiedererwerbs nach Verlust” einleiten, was sehr zeitaufwendig und kostspielig ist.

Hier sind die einzelnen Schritte und Bestandteile des Antrags zur Beibehaltung, und der typische (bzw. zu erwartende) Verlauf:

  1. Antragsstellung: Der erste Schritt besteht darin, einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zu stellen. Dieser Antrag muss vor dem Erwerb der neuen Staatsangehörigkeit gestellt werden, da der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit in der Regel automatisch mit dem Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit einhergeht.
  2. Antragsunterlagen: Der Antrag muss zusammen mit verschiedenen Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören üblicherweise ein ausgefülltes Antragsformular, ein gültiger Reisepass, Geburtsurkunde, Nachweis über den Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit, sowie weitere relevante Dokumente. Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, um Verzögerungen oder Ablehnungen des Antrags zu vermeiden.
  3. Bearbeitung des Antrags: Nachdem der Antrag eingereicht wurde, wird er von der zuständigen Behörde geprüft. Die genaue Dauer der Bearbeitung kann variieren, abhängig von der Auslastung der Behörde und anderen Faktoren. Es ist ratsam, frühzeitig mit dem Antragsverfahren zu beginnen, da es einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
  4. Entscheidung über den Antrag: Die zuständige Behörde prüft den Antrag und trifft eine Entscheidung. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag genehmigt wird, erhält der Antragsteller eine schriftliche Bestätigung über die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit. Diese Bestätigung ist wichtig, um die deutsche Staatsangehörigkeit rechtlich nachweisen zu können.

Die allgemeinen Kriterien, die bei einer Beurteilung von Anträgen zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit berücksichtigt werden können, könnten sein:

  1. Dauer des Aufenthalts im Ausland: Es könnte ein Mindestaufenthalt im Ausland erforderlich sein, um einen Antrag auf Beibehaltung zu stellen.
  2. Nachweis der engen Bindungen: Antragsteller könnten nachweisen müssen, dass sie weiterhin enge Bindungen an Deutschland haben, wie z. B. Familienmitglieder, Immobilienbesitz, regelmäßige Besuche, Arbeitsverhältnisse oder andere enge Beziehungen.
  3. Wichtige Gründe: Möglicherweise müssen wichtige Gründe für den Antrag angegeben werden, zum Beispiel berufliche Verpflichtungen oder familiäre Notwendigkeiten im Ausland.
  4. Staatsangehörigkeitsrecht des anderen Landes: Es könnte geprüft werden, ob der Antragsteller durch die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit des anderen Landes automatisch verliert.
  5. Sonstige Voraussetzungen: Möglicherweise müssen andere spezifische Voraussetzungen erfüllt sein, die im Staatsangehörigkeitsgesetz festgelegt sind

Es ist zu beachten, dass das genaue Verfahren und die Anforderungen für die Beantragung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Holen Sie sich rechtzeitig fachkundigen Rat ein, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind und der Antrag ordnungsgemäß gestellt wird.

Ich arbeite regelmässig mit den Deutschen Auslandsvertretungen (Generalkonsulaten) in den USA, vor allem mit dem Deutschen Generalkonsulat in Miami, welches zuständig ist für deutsche Staatsbürger in Florida.

BEVOR Sie einen Antrag auf die US-Staatsangehörigkeit stellen, auf “Naturalization” bei der USCIS- Behörde, wenden Sie sich bitte zuvor an mich!

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* Anmerkung:  Diese Regelung bzgl. der Notwendigkeit einer Beibehaltung (bzw. des Wiedererwerbs nach Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit) gilt nicht nur fuer die USA, sondern betrifft quasi “alle” Einbürgerungen in Ländern AUSSERHALB der E.U. / E.E.A. (z.B. Canada, Australien, Neuseeland, Brasilien, etc.)

Stand: Juli 2024.