Herzlich Willkommen!
Ich freue mich sehr, dass Sie heute zu mir gefunden haben!
Sie wollen nur noch RAUS?
Denken Sie ans AUSWANDERN?
Eventuell nach USA?
Haben Sie GENUG von der Situation?
Haben Sie ZUKUNFTSÄNGSTE?
Finden Sie die aktuelle Lage UNERTRÄGLICH?
Wollen Sie IHR Vermögen RETTEN und schützen?
Ein BESSERES Leben für sich und Ihre Familie?
Haben Sie eine oder mehrere Fragen mit einem klaren “JA!” beantwortet, dann sind SIE hier genau richtig!
Es sei denn, man habe die diversen Entwicklungen der letzten Jahre seit 2015 irgendwo weitab der Zivilisation unter einem Stein gelebt, hat so ziemlich jeder mitbekommen, wie es aktuell um Europa aussieht und wohin die Reise geht.
Wir befinden uns in einem auferlegten Wandel, und der Kamikaze-Sturzflug der Politik fährt mit Vollgas gegen die Wand.
Der einzelne Bürger wird dagegen relativ wenig ausrichten können. Was bleibt einem sonst noch übrig? AUSWANDERN! Und zwar soBALD wie es Ihnen möglich ist. Die Uhr steht quasi auf 11:59 (“1 Minute vor Zwölf”).
In den Worten des hochbegabten Reinhard Mey: “Sei Wachsam!“
Mit MIR an IHRER Seite fahren Sie stets
SICHER und RICHTIG:
Höchste Kompetenz
Absolute Zuverlässigkeit
Komplette Verschwiegenheit
Maximale Seriosität
Volles Engagement
WARUM? Lesen Sie bitte weiter!
I. Wer bin ich?
Ich bin ein deutschsprachiger U.S.-Rechtsanwalt mit voller Zulassung der Anwaltskammer Florida, mit über 20-jähriger Berufserfahrung als Jurist, sowie Mitglied der sog. “American Immigration Lawyers Association” (AILA), und vom Deutschen Generalkonsulat in MIAMI, Florida empfohlen.
Nehmen Sie noch heute Kontakt zu mir auf!
Sie werden es NICHT bereuen! Ich zeig Ihnen Möglichkeiten, aus Ihrer aktuellen Situation herauszukommen!
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II. Ich bin für Sie der richtige Anwalt.
Meine Mandanten erwarten stets ‘unjuristische’, ergebnisorientierte Problemlösungen bei gleichzeitiger Kostenkontrolle und Risikominimierung. Ich investiere viel Energie darin, das Vertrauen meiner Mandanten zu gewinnen und zu bewahren. In meiner langjährigen Berufserfahrung als Immigration-Anwalt habe ich schon viele hunderte von Mandanten erfolgreich vertreten.
Obwohl ein persönliches Gespräch sehr wichtig und empfehlenswert ist, um zu bestätigen, dass ich für Sie der “richtige Anwalt” bin, sollten Sie zusätzlich andere Faktoren in Ihren Entscheidungsprozeß einwirken lassen, sowie meine Erfahrung, mein Fachwissen (“know-how”), meine Resultate und Erfolgsquote, Empfehlungen von dritter Seite. Die Qualitäten und Eigenschaften meiner Vertretung kann wie folgt zusammengefaßt werden:
- Solide Erfahrung in Angelegenheiten des US-Einwanderungsrechts (20+ Jahre)
- Individuelle Betreuung jedes Mandanten
- Kompetente und effiziente Vertretung
- Zuverlässige, ehrliche Beratung
- Gründliche Bearbeitung
- “In-Haus” Beratungsgespräche vor Ort
(ich komme ggf. auch gerne zu Ihnen direkt, innerhalb vom Landkreis PINELLAS)
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III. Kompetente u. Zuverlässige Beratung.
ECHTE ANTWORTEN AUF ECHTE FRAGEN.
Hören Sie auf, stundenlang bis tief in die Nacht im Internet herumzulesen! Bei MIR bekommen Sie zuverlässige, aktuelle Informationen und Auskunft.
Meine Beratungen laufen in der Regel 60-90 Minuten. Sie haben verschiedene Beratungsmöglichkeiten zur Auswahl:
(1) Erste, kurze Kontaktaufnahmen über Email oder Online-Nachricht. (kostenlos)
(2) Online-Text-Chat über WhatsApp, Telegram, oder Telefonat, etc., pauschal ab 150.-
(3) Für Beratungen über Video-Chat, – oder Zoom- / Google-Meet-Gespräch etc., pauschal ab 350.-
(4) Persönliches Gespräch vorort im Büro (zentral gelegen, in St. Petersburg, Florida), oder bei Ihnen vorort im Landkreis (“county”) Pinellas (z.B. zuhause, im Hotel, im AirBnB, etc.), nach Vereinbarung, pauschal 350.- für eine Erstberatung. (ca. 60-90 Min.)
Sollten Sie eine Beratungsgebühr entrichten, wird mind. USD $50 dieser Ihnen den zukünftigen Anwaltskosten angerechnet, sofern Sie sich dazu entschließen, mich zu beauftragen. Auf diese Weise investiere ich meine Zeit exklusiv für Sie, und Sie investieren in zuverlässige Informationen. (eine “Win-Win” Situation!)
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IV. Was kann ich für SIE tun?
- Mein Ziel ist es, für meinen Mandanten, so reibungslos wie möglich, das am besten geeignete Visum oder die passende Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
- Ferner liegt mir viel daran, das Verständnis meines Mandanten bezüglich der verschiedenen, legalen Möglichkeiten zu fördern.
- Meine Beratung beachtet und analysiert dabei genauestens Ihre individuelle Situation, die Ihrer Familie, oder die Ihrer US- bzw. ausländischen Firma.
- Seit über 20 Jahren arbeite ich ausschließlich im Bereich des US-Einwanderungsrechts, und bin ein registriertes Mitglied der AILA. (Amerikanischer Verband von Einwanderungsanwälten)
- Ich habe weitreichende Erfahrung im US-Einwanderungsrecht und besitze die notwendige Kompetenz, Ihre Fragen zu beantworten, und Ihren Fall für Sie zu übernehmen.
- Ich kann Sie problemlos auf deutsch beraten und somit ggf. dem komplizierten Sachverhalt des US-Einwanderungsrechts mühelos näher bringen.
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V. Meine Qualifikationen
- Ich erhielt meine volle Zulassung als Rechtsanwalt im April 2002, und kann Sie daher als Ihr Rechtsanwalt in Ihren Einwanderungsfragen komplett und ohne Vorbehalt vertreten.
- Ich vertrete Mandanten aus aller Welt, gegenüber allen Stellen der USCIS-Behörde in den USA, sowie den diversen US-Botschaften und Konsulaten im Ausland.
- Unter bestimmten Voraussetzungen, kann ich Sie auch in Angelegenheiten außerhalb des Einwanderungsrechts beraten bzw. vertreten, oder an entsprechende Fachleute weiterverweisen.
- Darüber hinaus endet meine Beratung nicht mit der Erteilung des Visums oder der Aufenthaltsgenehmigung.
- Ich bin auch weiterhin für Sie da, daran interessiert, daß Ihre rechtliche Grundlage Ihrer Existenz in den USA im ordnungsgemäßen Zustand bleibt, und daß Ihr “American Dream” nicht schnell zum Alptraum wird.
- In Ihrem Auftrag erbringe ich qualitativ hochwertige und kostenbewußte juristische Dienstleistungen.
- Nach Quotierung eines Festpreisangebotes für sämtliche juristischen Arbeiten führe ich Sie pro-aktiv durch den jeweiligen Antragsprozeß hindurch.
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VI. Wer sind meine Mandanten?
Das sind in erster Linie Menschen wie SIE.
Diese Menschen teilen viele der Eigenschaften die Sie selbst besitzen:
- haben sehr viel erreicht (beruflich u. finanziell)
- haben sich einiges an Wert erschaffen
- wollen ihr Vermoegen sichern (vor Unsicherheit u. Krisen)
- suchen bessere Lebens-/Arbeitsbedingungen
- wollen dem Partner oder der Familie bessere Aussichten bieten
- hoffen auf eine bessere Zukunft mit mehr Sicherheit, und sind mit der aktuellen Lage (polit. / gesellschaftl.) in der Heimat NICHT zufrieden.
STIMMT’S ODER HAB ICH RECHT?
Ein Grossteil meiner Mandate betrifft geschäftliche oder beruflich bedingte Einwanderung, wobei wir dann von diversen Geschäfts-, Investoren- und Arbeitsvisa Gebrauch machen:
- Geschäftsführer,
- Unternehmer,
- Investoren,
- Manager bzw. Führungspersonal,
- Vorstandsmitglieder,
- Wissenschaftler,
- Akademiker,
- Promovierte Diplomhalter,
- Fachkräfte,
- Erfinder,
- Künstler, Musiker, und
- Athleten / Sportler.
HABEN SIE SICH IRGENDWO ERKANNT?
Ferner, vertrete ich natürlich auch sehr häufig folgende Gruppen:
- Besucher und Touristen in den USA,
- ausländische Studenten,
- Praktikanten, Azubis, und Austauschbesucher,
- Besucher auf Geschäftsreisen, Vertreter, Verkäufer.
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VII. Letzte Punkte
- höchstmögliche Auszeichnung “AV-Rated” von Martindale-Hubbell,
- höchstmögliche Bewertung 10.0/10.0 “Superb” von AVVO.COM
- höchstmögliche Verbrauchernote “A+” des Better Business Bureaus.
Bei weitem der größte Anteil meiner Fälle stammt von Mundpropaganda, positiven Empfehlungen und sehr guten Bewertungen von aktuellen oder ehemaligen Mandanten.
Es liegt mir sehr viel daran, daß meine Mandanten mich stets wissen lassen, wie meine Arbeit und mein Service sind.
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VIII. AUFGEPASST!! Falls Sie [noch] Deutscher Staatsangehöriger sind und die GREENCARD haben:
Hier galten bis vor kurzem für GREENCARD-Halter besondere Regelungen. Zuvor musste eine Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt werden, sofern man eine zweite Staatsangehörigkeit ausserhalb der EU anstrebte.
Mit dem 19. Mai 2023 wurde ein Entwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt, über welchen der Bundestag am 19. Januar 2024 positiv mit einer Mehrheit abstimmte. Diese Gesetzesänderung ist Ende Juni 2024 in Kraft getreten, und die damit verbundene Voraussetzung für Beibehaltungsanträge entfällt seitdem.
Wie diese Gesetzesänderung den bisherigen Prozess und Rechtsweg des Wiedererlangen der Deutschen Staatsbürgerschaft, (z.B. nach Verlust) beeinflussen wird, ist noch unklar, und ich warte auf Klärung seitens des Bundesverwaltungsamts (BVA).
Gerne unterstütze ich ich Sie bei der Beantragung der US-Staatsangehörigkeit (durch sog. “Naturalization”) ohne dabei zu riskieren, die „Deutsche“ zu VERLIEREN.
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IX. AUFGEPASST!! Falls Sie früher Deutscher Staatsangehöriger WAREN und nun die US-Staatsangehörigkeit haben:
Auch hier galten für Halter einer Staatsangehörigkeit ausserhalb der EU / EEA besondere Regelungen!
Es gab seit einigen Jahren nun besondere Bestimmungen zur Beibehaltung bzw. dem Wiedererlangen der Deutschen Staatsbürgerschaft, (z.B. nach Verlust). Wenn ein Deutscher Staatsbürger eine weitere Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung annimmt, und diese durch ein Land AUSSERHALB der EU / EEA erfolgt, VERLIERT man bei der Annahme dieser mit sofortiger Wirkung die deutsche Staatsangehörigkeit, sofern man zuvor keine Beibehaltung beantragt und erhalten hat.
konkretes BEISPIEL: Deutscher Staatsbürger “Max Mustermann” lebt seit Jahren anhand von Daueraufenthalt im Ausland, — beispielsweise in den USA, in Kanada, Australien, Neuseeland, usw. — , und stellt dann einen Antrag um die jeweilige zweite Staatsangehörigkeit zu erlangen. Ein Antrag auf Beibehaltung der Deutschen Staatsangehörigkeit über das Bunderverwaltungsamt in Köln (BVA) wäre notwendig um zu gewährleisten, dass Mustermann seine bisherige deutsche Staatsbürgerschaft auch weiterhin NACH der Einbürgerung im Fremdland bestehen bleibt!
Seit geraumer Zeit bestand für „ehemalige Deutsche“, welche durch Einbürgerung versehentlich die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben (Antrag zur Beibehaltung versäumt), die Möglichkeit diese wiederzuerlangen. Durch die aktuelle Gesetzesänderung die Ende Juni (2024) in Kraft trat, ist die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit der Wiedereinbürgerung nach Verlust noch ungeklärt.
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[Stand: Oktober 2024]