Beibehaltungsgenehmigung


UPDATE: Neues Gesetz zur Erleichterung der doppelten Staatsangehörigkeit

Der Bundestag hat Mitte Januar 2024 dem Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (eingebracht am 19. Mai 2023) zugestimmt:
🔗 Link zum Bundestagstext

Ein zentrales Element der Reform ist die erleichterte Möglichkeit zur doppelten Staatsangehörigkeit. Der Entwurf spricht von einer generellen Zulassung der „Mehrstaatigkeit“.

Was ändert sich bei der Beibehaltungsgenehmigung?
Laut Gesetzesentwurf wird § 25 des Staatsangehörigkeitsgesetzes aufgehoben. Damit entfällt künftig die Pflicht zur Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung, wenn man eine zweite Staatsangehörigkeit außerhalb der EU annimmt.

Das Gesetz ist Ende Juni 2024 in Kraft getreten.
(Stand: Juli 2024)


⚠️ WICHTIG für deutsche Staatsbürger mit US-Greencard:

Für Inhaber einer Greencard gelten weiterhin besondere Regeln!

Wenn Sie aktuell deutscher Staatsangehöriger sind und planen, die US-Staatsangehörigkeit durch Naturalization zu erwerben, ohne Ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren, ist besondere Vorsicht geboten.

Ich unterstütze Sie gerne bei der Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung, damit Sie beide Staatsangehörigkeiten behalten können.*

Falls Sie den Antrag nicht rechtzeitig stellen und die Beibehaltungsurkunde vom Bundesverwaltungsamt (BVA) vor der US-Einbürgerung nicht erhalten, verlieren Sie automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. In diesem Fall wäre ein separater Antrag auf Wiedererwerb nach Verlust notwendig – ein aufwendiges und kostspieliges Verfahren.


➤ Ablauf des Beibehaltungsverfahrens:

1. Antragstellung:
Der Antrag muss vor dem Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit gestellt werden, da sonst automatisch die deutsche verloren geht.

2. Unterlagen:
Typisch erforderlich sind:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger deutscher Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der angestrebten Staatsangehörigkeit
  • ggf. weitere Nachweise (z. B. zu familiären oder beruflichen Gründen)

3. Bearbeitung:
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde. Frühzeitige Antragstellung ist dringend empfohlen.

4. Entscheidung:
Bei positiver Entscheidung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Beibehaltung Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit.


➤ Mögliche Voraussetzungen für die Genehmigung:

  • Dauerhafter Aufenthalt im Ausland
  • Enge Bindungen zu Deutschland, z. B. Familie, Immobilien, regelmäßige Besuche, berufliche Kontakte
  • Wichtige Gründe für die Einbürgerung im Ausland (z. B. Arbeit, Familie)
  • Kein automatischer Verlust der anderen Staatsangehörigkeit bei Beibehaltung der deutschen
  • Individuelle Prüfung durch die Behörde

Bitte beachten: Jeder Fall ist individuell. Holen Sie frühzeitig fachkundigen Rat ein, damit Ihr Antrag vollständig und korrekt gestellt wird.

Ich arbeite regelmäßig mit deutschen Auslandsvertretungen in den USA, insbesondere dem Generalkonsulat in Miami, das für deutsche Staatsbürger in Florida zuständig ist.

👉 Bevor Sie Ihren Antrag auf US-Staatsbürgerschaft bei der USCIS einreichen, kontaktieren Sie mich!


* Hinweis: Die Beibehaltungsgenehmigung ist bei Einbürgerungen in fast allen Ländern außerhalb der EU/EWR notwendig – z. B. USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Brasilien.


Stand: März 2025.